Falsche Angaben vor der Polizei führen zunächst im Übrigen nicht zu einer strafbaren Falschaussage gem. §§ 153 ff. StGB, da die Polizei keine Stelle ist, die für eine eidliche Vernehmung zuständig ist. Die anderen Tatbestände - insb. die falsche Verdächtigung - sind jedoch trotz dessen auch hier strafbar. Auch die Konsequenzen.. Das Wichtigste in Kürze zur Falschaussage. Gemäß § 153 StGB wird eine Falschaussage vor Gericht mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Hierbei gilt, dass nicht alles was Sie vor Gericht falsch oder wider besseren Wissens aussagen, gleich wegen falscher uneidlicher Aussage bestraft werden kann.
Täter Opfer Polizei Videos der Sendung ARD Mediathek

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Geltendes Recht muss konsequenter umgesetzt werden FDP

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Amtsgericht Weißwasser Falschaussage(n) bei Prozess um Mordversuch in Bad Muskau? Lausitzer
Eine Falschaussage wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§153 StGB). Die Ermahnung zur Wahrheit gilt nicht nur für Ihre Aussage als Zeuge vor Gericht. Der Gesetzestext spricht auch von „anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen". Dies ist beispielsweise der Untersuchungsausschuss im Bundestag.. Das Wichtigste in Kürze. Rechtsgrundlage der Falschaussage ist der § 153 Strafgesetzbuch (StGB) Strafbar sind unwahre Aussagen vor einem Gericht oder den Strafverfolgungsbehörden. Für den Tatbestand muss der Täter sich der Unrichtigkeit der Aussage bewusst sein. Auch unvollständige Aussagen können als Falschaussage gewertet werden.